- herausnehmen
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he|r|aus|neh|men [hɛ'rau̮sne:mən], nimmt heraus, nahm heraus, herausgenommen:1. <tr.; hata) aus dem Inneren von etwas nehmen:Wäsche aus dem Schrank, Geld aus dem Portemonnaie herausnehmen.b) operativ entfernen:[jmdm.] den Blinddarm herausnehmen.c) (aus seiner Umgebung) entfernen:einen Schüler aus einer Klasse herausnehmen.er hat sich [ihr gegenüber] zu viel herausgenommen; sich [jmdm. gegenüber] Freiheiten herausnehmen.Syn.: sich etwas anmaßen.* * *
1. aus einem Behälter nehmen, entfernen2. 〈fig.〉 sich etwas \herausnehmen sich etwas anmaßen● sich (große) Freiheiten \herausnehmen 〈fig.〉; sich das Recht \herausnehmen, etwas zu tun; sich (zu) viel \herausnehmen 〈fig.〉 Freiheiten missbrauchen, Rechte überschreiten; ein Buch (aus dem Schrank) \herausnehmen; jmdm. die Mandeln \herausnehmen operativ entfernen; wir wollen den Jungen lieber aus der Schule \herausnehmen◆ Die Buchstabenfolge her|aus... kann auch he|raus... getrennt werden.* * *
he|r|aus|neh|men <st. V.; hat:1.a) aus dem Inneren eines Behälters o. Ä. nehmen, entfernen:Geld aus dem Portemonnaie h.;sie schloss die Schublade, ohne die Papiere herauszunehmen;b) (ein Organ) operativ entfernen:[jmdm.] die Polypen, den Blinddarm h.2. jmdn. nicht länger in seiner gewohnten Umgebung lassen:sie hat das Kind aus der Schule herausgenommen;in der 70. Minute nahm der Trainer den enttäuschenden Spieler heraus (bes. Ballspiele; ließ ihn nicht länger spielen, sondern ersetzte ihn durch einen anderen).3. <h. + sich> (ugs.) sich dreisterweise erlauben; sich anmaßen:sich allerhand h.;er nahm sich Freiheiten heraus, die ihm nicht zustanden;er hat sich ihr gegenüber zu viel herausgenommen.* * *
he|raus|neh|men <st. V.; hat: 1. a) aus dem Inneren eines Behälters o. Ä. nehmen, entfernen: Geld aus dem Portemonnaie h.; Er ging aber erst zu dem Schrank und öffnete ihn, um die paar Sachen herauszunehmen (Gaiser, Jagd 118); b) (ein Organ) operativ entfernen: [jmdm.] die Polypen, den Blinddarm h.; dem Nazi Kästl waren die Mandeln herausgenommen worden (Sommer, Und keiner 259). 2. jmdn. nicht länger in seiner gewohnten Umgebung lassen: sie hat das Kind aus der Schule herausgenommen; in der 70. Minute nahm der Trainer den enttäuschenden Spieler heraus (bes. Ballspiele; ließ ihn nicht länger spielen, sondern ersetzte ihn durch einen anderen). 3. <h. + sich> (ugs.) sich dreisterweise erlauben; sich anmaßen: sich zu viel, allerhand h.; er nahm sich Freiheiten heraus, die ihm nicht zustanden; vorzuführen, was man sich h. konnte, wenn man nur genug Geld und Renommee besaß, schien ihm eine Befriedigung eigener Art zu sein (Prodöhl, Tod 17); Er fiel aus dem Rahmen, geschniegelt und mit kühn besitzergreifenden Zärtlichkeiten, die er sich herausnahm (Erné, Fahrgäste 141); Ich wäre wohl die Letzte, die sich h. könnte, dir Vorwürfe zu machen (Danella, Hotel 176).
Universal-Lexikon. 2012.